Solarpark oder Ackerfläche? Beides ...
Solaranlagen auf Ackerflächen sind seit längerem umstritten. Vor allem Landwirtschaftspolitiker verweisen auf den Konflikt zwischen Energieerzeugung und Nahrungsmittelproduktion. Manfred Guggenmos geht in seinem Energie- und Forschungszentrum Guggenmos für erneuerbare Energien von einem ganz anderen Ansatz aus. In einer Muster-Freiflächenanlage wird erforscht, wie landwirtschaftliche Erträge auch unterhalb der Solar-Module möglich sind. Die Aufständerung ist so hoch, dass der Landwirt darunter mit seinen Maschinen und Geräten den Acker bestellen, ansäen und ernten kann. Auch Tierhaltung wird problemlos möglich sein. Unsere Tiere jedenfalls fühlen sich im Kleinklima unter den Modulen wohl.
Aber grau ist alle Theorie! Besuchen Sie uns in Warmisried und sehen Sie selbst.
Seit dem 1. Juli 2010 wird der Bau von Solarparks auf Ackerflächen nach Artikel 32 EEG nicht mehr gefördert. Nur noch die folgenden Freiflächenanlagen werden voraussichtlich auch nach dem 1. Januar 2015 noch gefördert:
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung sowie aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung.
- Freiflächenanlagen innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen.