Solarpark oder Ackerfläche? Beides ...

Solaranlagen auf Ackerflächen sind seit längerem umstritten. Vor allem Land­wirt­schafts­politiker ver­wei­sen auf den Konflikt zwischen Ener­gie­er­zeu­gung und Nah­rungs­mittel­pro­duktion. Manfred Guggen­mos geht in seinem Energie- und For­schungs­zen­trum Guggen­mos für er­neuer­bare Energien von einem ganz anderen Ansatz aus. In einer Muster-Frei­flächen­anlage wird erforscht, wie land­wirt­schaft­liche Erträge auch unterhalb der Solar-Module möglich sind. Die Auf­stän­de­rung ist so hoch, dass der Landwirt darun­ter mit seinen Maschi­nen und Gerä­ten den Acker bestel­len, ansäen und ernten kann. Auch Tierhaltung wird problemlos möglich sein. Unsere Tiere jedenfalls fühlen sich im Kleinklima unter den Modulen wohl.

Aber grau ist alle Theorie! Besuchen Sie uns in Warmis­ried und sehen Sie selbst.

Seit dem 1. Juli 2010 wird der Bau von Solar­parks auf Acker­flächen nach Artikel 32 EEG nicht mehr gefördert. Nur noch die folgenden Frei­flächen­an­lagen werden vor­aus­sicht­lich auch nach dem 1. Januar 2015 noch gefördert:

- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung sowie aus woh­nungs­bau­licher oder ver­kehr­licher Nutzung.
- Freiflächenanlagen innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahr­bahn­rand von Auto­bah­nen oder Schienen­wegen.